Kurze Antwort
Falsch ist die Aussage, dass alles Schalenwild aus ordnungsgemäß eingezäunten forstlichen Verjüngungsflächen auch während der Schonzeit ohne Einschränkung erlegt werden darf.
Schwarzwild ist von dieser Regelung ausgenommen. Außerdem muss beim Erlegen während der Schonzeit der Schutz der zur Aufzucht notwendigen Elterntiere beachtet werden.
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