Kurze Antwort
Falsch ist, dass die Bejagung von Haarraubwild in der Nacht verboten ist.
Haarraubwild, beispielsweise Fuchs und Dachs, darf während der jeweiligen Jagdzeit grundsätzlich auch zur Nachtzeit bejagt werden. Die übrigen Aussagen entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen.
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