Saarland1: JagdrechtSL-SL1-128-2025

Welche Aussage ist falsch?

Kurze Antwort

Falsch ist, dass die Bejagung von Haarraubwild in der Nacht verboten ist.

  • A)Wild, für das eine Jagdzeit nicht festgesetzt ist, ist während des ganzen Jahres mit der Jagd zu verschonen
  • B)aus Gründen der Landeskultur können Schonzeiten für Wild gänzlich versagt werden
  • C)in Setz- und Brutzeiten dürfen bis zum Selbständigwerden der Jungtiere die für die Aufzucht notwendigen Elternteile, auch die von Wild ohne Schonzeit, nicht bejagt werden
  • D)das Ausnehmen der Gelege von Federwild ist verboten
  • E)die Bejagung von Haarraubwild in der Nacht ist verboten.
Erklärung

Haarraubwild, beispielsweise Fuchs und Dachs, darf während der jeweiligen Jagdzeit grundsätzlich auch zur Nachtzeit bejagt werden. Die übrigen Aussagen entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen.

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