Kurze Antwort
Falsch ist die Aussage, dass beim Auftreten von Wildseuchen die Oberste Jagdbehörde Ansprechpartner für die Jägerschaft ist.
Ein Verdacht auf eine anzeigepflichtige Wildseuche ist unverzüglich der zuständigen Veterinärbehörde anzuzeigen. Diese legt im Einvernehmen mit dem beamteten Tierarzt die erforderlichen Maßnahmen fest.
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