Saarland2: WildtierkundeSL-SL2-200-2025

Welche Aussage ist falsch?

Kurze Antwort

Falsch ist die Aussage, dass beim Auftreten von Wildseuchen die Oberste Jagdbehörde Ansprechpartner für die Jägerschaft ist.

  • A)Beim Auftreten von Wildseuchen ist die Oberste Jagdbehörde Ansprechpartner für die Jägerschaft
  • B)die „unschädliche Beseitigung“ von tot aufgefundenem Wild erfolgt in der Tierkörperverwertung oder durch ausreichend tiefes Vergraben außerhalb von Wasserschutzgebieten
  • C)zur Untersuchung eines tollwutverdächtigen Fuchses muss das ganze Tier zur Untersuchungsbehörde verbracht werden
  • D)eine Trichinenschau muss bei allen Fleisch- und Allesfressern, die dem menschlichen Verzehr zugeführt werden, stattfinden
  • E)Tollwut und Brucellose gehören zu den Zoonosen.
Erklärung

Ein Verdacht auf eine anzeigepflichtige Wildseuche ist unverzüglich der zuständigen Veterinärbehörde anzuzeigen. Diese legt im Einvernehmen mit dem beamteten Tierarzt die erforderlichen Maßnahmen fest.

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