Kurze Antwort
Ein Drahtgeflechtzaun gegen Rehwild mit einer Höhe von 1,00 Meter gilt nicht als ausreichende übliche Schutzvorrichtung.
Ein rehwilddichter Zaun muss mindestens 1,50 Meter hoch sein. Gegen Rot- und Damwild sind mindestens 1,80 Meter erforderlich.
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