Saarland1: JagdrechtSL-SL1-46-2025

Welche Aussage ist falsch? Der Jagdschein muss versagt werden

Kurze Antwort

Personen unter 18 Jahren ist der Jagdschein nicht generell zu versagen, da 16- bis unter 18-Jährige einen Jugendjagdschein erhalten können.

  • A)Personen unter 18 Jahren
  • B)Personen, die nicht die erforderliche Zuverlässigkeit oder körperliche Eignung besitzen
  • C)Personen, denen der Jagdschein entzogen ist, während der Dauer der Entziehung oder während einer Sperre für die Wiedererteilung des Jagdscheins
  • D)Personen, die keine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung nachweisen
  • E)Personen, die die Jägerprüfung nicht bestanden haben.
Erklärung

Der Jagdschein muss erst abgelehnt werden, wenn eine Person das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Zwischen 16 und 18 Jahren ist die Erteilung eines Jugendjagdscheins möglich.

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