Kurze Antwort
Friedhöfe können nicht ganz oder teilweise durch die Jagdbehörde für befriedet erklärt werden, da sie bereits kraft Gesetzes befriedete Bezirke sind.
Die Jagdbehörde kann bestimmte Flächen, etwa öffentliche Anlagen, Naturschutzgebiete oder geschlossene Gewässer, zu befriedeten Bezirken erklären. Friedhöfe gehören hingegen grundsätzlich per Gesetz zu den befriedeten Bezirken.
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