Saarland1: JagdrechtSL-SL1-51-2025

Welche Aussage ist falsch? Die Jagdbehörde kann ganz oder teilweise für befriedet erklären

Kurze Antwort

Friedhöfe können nicht ganz oder teilweise durch die Jagdbehörde für befriedet erklärt werden, da sie bereits kraft Gesetzes befriedete Bezirke sind.

  • A)öffentliche Anlagen
  • B)Friedhöfe
  • C)Naturschutzgebiete
  • D)vollständig eingefriedete Grundflächen, die durch Einzäunung oder auf andere Weise gegen den Zutritt von Menschen abgeschlossen und deren Eingänge absperrbar sind und keine Einsprünge besitzen
  • E)geschlossene Gewässer im Sinne des Fischereirechts einschließlich der darin liegenden Inseln im Einvernehmen mit der unteren Fischereibehörde.
Erklärung

Die Jagdbehörde kann bestimmte Flächen, etwa öffentliche Anlagen, Naturschutzgebiete oder geschlossene Gewässer, zu befriedeten Bezirken erklären. Friedhöfe gehören hingegen grundsätzlich per Gesetz zu den befriedeten Bezirken.

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