Kurze Antwort
Hochsitze, Ansitzeinrichtungen, Fütterungsanlagen und Kirrungen dürfen nicht ohne Erlaubnis des Grundeigentümers oder Jagdausübungsberechtigten betreten werden.
Das Betreten dieser jagdlichen Einrichtungen ist ohne entsprechende Erlaubnis unzulässig. Zudem müssen Hochsitze sicher errichtet werden und sich in das Landschaftsbild einfügen.
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