Saarland1: JagdrechtSL-SL1-68-2025

Welche Aussage ist falsch? Hochsitze sind das Aushängeschild des Reviers.

Kurze Antwort

Hochsitze, Ansitzeinrichtungen, Fütterungsanlagen und Kirrungen dürfen nicht ohne Erlaubnis des Grundeigentümers oder Jagdausübungsberechtigten betreten werden.

  • A)Sie müssen sich nach Art und Maß in die Eigenart der Landschaft einfügen
  • B)Hochsitze sind nur zulässig, wenn der jagdlich notwendige Zweck nicht überschritten wird
  • C)Hochsitze, wie auch andere Ansitzeinrichtungen, Fütterungsanlagen und Kirrungen dürfen auch ohne Erlaubnis des Grundeigentümers oder Jagdausübungsberechtigten betreten werden
  • D)Hochsitze sind in Naturschutzgebieten nur in Holzbauweise gestattet
  • E)Kanzeln dürfen auch außerhalb von Naturschutzgebieten nur in Holzbauweise errichtet werden.
Erklärung

Das Betreten dieser jagdlichen Einrichtungen ist ohne entsprechende Erlaubnis unzulässig. Zudem müssen Hochsitze sicher errichtet werden und sich in das Landschaftsbild einfügen.

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