Kurze Antwort
Der Eigentümer eines Hausgartens benötigt für den Schuss auf Haarraubwild und Wildkaninchen eine Schießerlaubnis.
Die befugte Jagdausübung, der Jagdschutz, das Ein- und Anschießen im Revier sowie Notwehr und Notstand benötigen keine besondere Schießerlaubnis. Im Hausgarten ist der Schuss auf Wild grundsätzlich genehmigungspflichtig.
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