Saarland1: JagdrechtSL-SL1-62-2025

Welche Aussage ist falsch? Keiner Schießerlaubnis bedarf

Kurze Antwort

Der Eigentümer eines Hausgartens benötigt für den Schuss auf Haarraubwild und Wildkaninchen eine Schießerlaubnis.

  • A)der Jäger bei befugter Jagdausübung
  • B)der Jagdschutzberechtigte bei der Ausübung des Jagdschutzes
  • C)der Jäger beim Anschießen und Einschießen von Jagdwaffen im Revier
  • D)der Eigentümer eines Hausgartens beim Schuss auf Haarraubwild und Wildkaninchen
  • E)wer in den Fällen der Notwehr oder des Notstandes schießt.
Erklärung

Die befugte Jagdausübung, der Jagdschutz, das Ein- und Anschießen im Revier sowie Notwehr und Notstand benötigen keine besondere Schießerlaubnis. Im Hausgarten ist der Schuss auf Wild grundsätzlich genehmigungspflichtig.

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