Kurze Antwort
Falsch ist: Ich verbreite Schweinepest.
Seuchenverbreitung ist illegal und tierschutz- sowie seuchenrechtlich verboten; ASP ist anzeigepflichtig. Zulässig sind z.B. Kirrungen mit Bejagung, Elektrozäune, Ablenkfütterungen ohne Jagddruck und die Schonung führender, alter Bachen zur Sozialstabilität.
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