Kurze Antwort
Die schriftliche Abschussmeldung für alles Schalenwild, einschließlich Schwarzwild, hat monatlich zu erfolgen.
Der Jagdausübungsberechtigte führt eine Streckenliste und nimmt die Eintragungen (abgesehen von Unfall-/Fallwild unverzüglich) monatlich vor. Dies gilt für sämtliches Schalenwild, Schwarzwild eingeschlossen. Regelungen können je nach Bundesland abweichen.
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