Saarland1: JagdrechtSL-SL1-40-2025

Welche Aussage trifft bezüglich der Abschussmeldung / -liste zu?

Kurze Antwort

Die schriftliche Abschussmeldung für alles Schalenwild, einschließlich Schwarzwild, hat monatlich zu erfolgen.

  • A)Die schriftliche Abschussmeldung für alles Schalenwild, außer Schwarzwild, hat monatlich zu erfolgen
  • B)die schriftliche Abschussmeldung für alles Schalenwild, außer Schwarzwild, hat wöchentlich zu erfolgen
  • C)die schriftliche Abschussmeldung für alles Schalenwild, außer Schwarzwild, hat vierteljährlich zu erfolgen
  • D)die schriftliche Abschussmeldung für alles Schalenwild, einschließlich Schwarzwild, hat vierteljährlich zu erfolgen.
  • E)die schriftliche Abschussmeldung für alles Schalenwild, einschließlich Schwarzwild, hat monatlich zu erfolgen.
Erklärung

Der Jagdausübungsberechtigte führt eine Streckenliste und nimmt die Eintragungen (abgesehen von Unfall-/Fallwild unverzüglich) monatlich vor. Dies gilt für sämtliches Schalenwild, Schwarzwild eingeschlossen. Regelungen können je nach Bundesland abweichen.

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