Kurze Antwort
Falsch ist die Aussage, dass es sich bei streng geschützten Arten ausschließlich um ausgestorbene Arten handelt.
Streng geschützte Arten leben in Deutschland teils noch und genießen besonders weitgehende Verbote (z. B. Wolf, Luchs, Wildkatze). Die übrigen Aussagen entsprechen den Verboten und Schutzkategorien des BNatSchG (§§ 37, 39, 44).
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.