Saarland4: Hege & NaturschutzSL-SL4-58-2025

Welche Aussage über den Artenschutz in Deutschland ist falsch?

Kurze Antwort

Falsch ist die Aussage, dass es sich bei streng geschützten Arten ausschließlich um ausgestorbene Arten handelt.

  • A)Das Bundesnaturschutzgesetz unterscheidet zwischen allgemein geschützten Arten, besonders geschützten Arten und streng geschützten Arten
  • B)es ist verboten, wildlebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten
  • C)bei den streng geschützten Arten handelt es sich ausschließlich um ausgestorbene Arten
  • D)es ist verboten, wildlebende Pflanzen ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen oder ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten.
  • E)es ist verboten, Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören.
Erklärung

Streng geschützte Arten leben in Deutschland teils noch und genießen besonders weitgehende Verbote (z. B. Wolf, Luchs, Wildkatze). Die übrigen Aussagen entsprechen den Verboten und Schutzkategorien des BNatSchG (§§ 37, 39, 44).

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