Saarland3: Jagdbetrieb & JagdhundeSL-SL3-69-2025

Welche Aussage über die Bejagung von Sauen im Saarland ist richtig?

Kurze Antwort

Im Saarland haben Sauen grundsätzlich keine Schonzeit und dürfen daher ganzjährig bejagt werden.

  • A)Nur schwache, nichtführende Überläufer und Frischlinge dürfen ganzjährig erlegt werden
  • B)nur starke Keiler haben Schonzeit
  • C)nur Leitbachen haben Schonzeit
  • D)Sauen haben grundsätzlich keine Schonzeit
  • E)während der Jagdzeit kann jedes Stück bedenkenlos erlegt werden.
Erklärung

Schwarzwild ist im Saarland ohne Schonzeit gestellt. Dennoch gilt der Elterntierschutz nach § 22 Abs. 4 BJagdG: führende Bachen und andere für die Aufzucht notwendige Elterntiere sind bis zum Selbständigwerden der Frischlinge zu verschonen.

Jägerprüfung Saarland – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten