Kurze Antwort
Im Saarland haben Sauen grundsätzlich keine Schonzeit und dürfen daher ganzjährig bejagt werden.
Schwarzwild ist im Saarland ohne Schonzeit gestellt. Dennoch gilt der Elterntierschutz nach § 22 Abs. 4 BJagdG: führende Bachen und andere für die Aufzucht notwendige Elterntiere sind bis zum Selbständigwerden der Frischlinge zu verschonen.
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