Kurze Antwort
Die Aussage, dass die Jagdausübung in Naturschutzgebieten generell unzulässig ist, ist falsch.
Die Jagd ist in Naturschutzgebieten nicht automatisch verboten, sondern richtet sich nach der jeweiligen Schutzgebietsverordnung. Die Regelungen können je nach Bundesland unterschiedlich sein.
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