Saarland1: JagdrechtSL-SL1-5-2025

Welche Aussage über die Jagd in Naturschutzgebieten ist falsch?

Kurze Antwort

Die Aussage, dass die Jagdausübung in Naturschutzgebieten generell unzulässig ist, ist falsch.

  • A)Die Ausübung der Jagd in Naturschutzgebieten ist unzulässig
  • B)in Naturschutzgebieten sind Hochsitze nur in Holzbauweise zulässig, sie müssen sich in die Eigenart der Landschaft einfügen
  • C)in Naturschutzgebieten sind Bewegungsjagden der obersten Naturschutzbehörde anzuzeigen
  • D)in Naturschutzgebieten bedarf die Anlage und Unterhaltung von Wildäsungsflächen der Erlaubnis der obersten Naturschutzbehörde
  • E)in Naturschutzgebieten ist das Befahren mit motorisierten Fahrzeugen abseits der Wege nur zum Zwecke der Wildbergung und der Errichtung jagdlicher Einrichtungen gestattet.
Erklärung

Die Jagd ist in Naturschutzgebieten nicht automatisch verboten, sondern richtet sich nach der jeweiligen Schutzgebietsverordnung. Die Regelungen können je nach Bundesland unterschiedlich sein.

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