Saarland1: JagdrechtSL-SL1-23-2025

Welche Aussage über die Jagdgenossenschaft ist falsch?

Kurze Antwort

Falsch ist, dass der Jagdgenossenschaft auch Eigentümer befriedeter Bezirke angehören.

  • A)Ihr gehören auch Eigentümer befriedeter Bezirke an
  • B)die Jagdgenossenschaft ist rechtlich eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Sie hat daher eigene Rechte und Pflichten
  • C)sie besteht aus den Eigentümern der bejagbaren Grundflächen, die zu dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören
  • D)Organe der Jagdgenossenschaft sind der Jagdvorstand und die Genossenschaftsversammlung
  • E)der Jagdvorstand vertritt die Jagdgenossenschaft gerichtlich und außergerichtlich. Er führt die laufenden Geschäfte.
Erklärung

Ihr gehören nur Eigentümer bejagbarer Grundflächen eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks an. Eigentümer von Flächen, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf, sind keine Jagdgenossen.

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