Kurze Antwort
Falsch ist, dass der Jagdgenossenschaft auch Eigentümer befriedeter Bezirke angehören.
Ihr gehören nur Eigentümer bejagbarer Grundflächen eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks an. Eigentümer von Flächen, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf, sind keine Jagdgenossen.
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