Kurze Antwort
Eine abweichende Wildfolgevereinbarung zwischen benachbarten Jagdausübungsberechtigten kann nicht mündlich, sondern muss schriftlich getroffen werden.
Die gesetzliche Wildfolgeregelung lässt abweichende Vereinbarungen zu, verlangt dafür jedoch die Schriftform. Eine mündliche Absprache genügt daher nicht.
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