Saarland4: Hege & NaturschutzSL-SL4-27-2025

Welche Aussage über die Wildfütterung im Saarland ist richtig?

Kurze Antwort

Richtig ist: Kirrungen für Rehwild sind vom 01. Oktober bis 31. Dezember zulässig.

  • A)Die Fütterung von Schalenwild ist grundsätzlich erlaubt
  • B)das Verbot der Schalenwildfütterung gilt ausnahmslos auch in Notzeiten
  • C)Schwarzwildablenkungsfütterungen dürfen ohne behördliche Erlaubnis eingerichtet werden
  • D)Kirrungen zum Zwecke der Erlegung von Schwarzwild und Rehwild sind Fütterungen und bedürfen immer einer Genehmigung
  • E)Kirrungen für Rehwild sind vom 01. Oktober bis 31. Dezember zulässig.

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