Saarland4: Hege & NaturschutzSL-SL4-27-2025

Welche Aussage über die Wildfütterung im Saarland ist richtig?

Kurze Antwort

Im Saarland sind Kirrungen für Rehwild vom 01. Oktober bis 31. Dezember zulässig.

  • A)Die Fütterung von Schalenwild ist grundsätzlich erlaubt
  • B)das Verbot der Schalenwildfütterung gilt ausnahmslos auch in Notzeiten
  • C)Schwarzwildablenkungsfütterungen dürfen ohne behördliche Erlaubnis eingerichtet werden
  • D)Kirrungen zum Zwecke der Erlegung von Schwarzwild und Rehwild sind Fütterungen und bedürfen immer einer Genehmigung
  • E)Kirrungen für Rehwild sind vom 01. Oktober bis 31. Dezember zulässig.
Erklärung

Schalenwildfütterung ist grundsätzlich verboten, Ausnahmen gelten nur behördlich geregelten Notzeiten. Kirrungen dienen der Bejagung und sind rechtlich von Fütterungen zu unterscheiden; für Rehwild ist der Zeitraum 01.10.–31.12. ausdrücklich erlaubt.

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