Kurze Antwort
Auch der Eigentümer eines befriedeten Bezirks benötigt beim Fang von Haarraubwild oder Wildkaninchen zur Schadensabwehr eine anerkannte besondere Fallenjagdqualifikation.
Die besondere Qualifikation ist auch in befriedeten Bezirken erforderlich. Sie gilt für Haarraubwild, ausgenommen ganzjährig geschonte Arten, sowie für Wildkaninchen.
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