Kurze Antwort
Ein Vorstehhund gilt mit Bestehen der Verbandsgebrauchsprüfung (VGP) als brauchbar im Sinne der gesetzlichen Brauchbarkeit.
Die VGP ist eine umfassende Leistungsprüfung über zwei Tage in Wald, Feld und Wasser vor und nach dem Schuss und erfüllt den gesetzlichen Brauchbarkeitsnachweis. VJP und HZP sind Zuchtprüfungen; Btr und Vbr sind Sonder-/Leistungsnachweise, aber keine vollständige Brauchbarkeit.
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