Saarland1: JagdrechtSL-SL1-199-2025

Welche der nachgenannten Wildarten darf nach dem Bundesjagdgesetz nicht ausgesetzt werden?

Kurze Antwort

Nach Bundesjagdgesetz darf das Wildkaninchen nicht ausgesetzt werden.

  • A)Feldhase
  • B)Wildkaninchen
  • C)Rebhuhn
  • D)Fasan
  • E)Wachtel.
Erklärung

Das BJG untersagt das Aussetzen von Wildkaninchen wegen ihrer hohen Vermehrungsrate und der Gefahr erheblicher Wildschäden. Feldhase, Fasan, Rebhuhn und Wachtel können hingegen unter Beachtung der landesrechtlichen Vorgaben ausgewildert werden.

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