Kurze Antwort
Nach Bundesjagdgesetz darf das Wildkaninchen nicht ausgesetzt werden.
Das BJG untersagt das Aussetzen von Wildkaninchen wegen ihrer hohen Vermehrungsrate und der Gefahr erheblicher Wildschäden. Feldhase, Fasan, Rebhuhn und Wachtel können hingegen unter Beachtung der landesrechtlichen Vorgaben ausgewildert werden.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.