Saarland5: WaffenSL-SL5-195-2025

Welche der nachstehend aufgeführten Bestimmungen bei Treib- und Gesellschaftsjagden ist falsch?

Kurze Antwort

Falsch ist die Aussage, dass beim Kesseltreiben erst nach dem Signal „Treiber rein“ in den Kessel geschossen werden darf.

  • A)Den Anordnungen des Jagdleiters ist Folge zu leisten
  • B)grundsätzlich ist der Schuss mit Büchsen- und Flintenlaufgeschossen ins Treiben nicht gestattet
  • C)nach dem Signal „Hahn in Ruh“ ist zu entladen
  • D)bei Kesseltreiben darf erst auf das Signal “Treiber rein“ in den Kessel geschossen werden
  • E)die Waffe ist außerhalb des Treibens stets ungeladen, mit geöffnetem Verschluss und mit der Mündung nach oben oder abgeknickt, zu tragen.
Erklärung

Nach VSG 4.4 darf spätestens ab „Treiber in den Kessel“ nicht mehr in den Kessel geschossen werden; zuvor entscheidet der Jagdleiter, ein generelles „Erst dann schießen“ gibt es nicht. Alle anderen Aussagen entsprechen den Sicherheitsregeln.

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