Saarland5: WaffenSL-SL5-94-2025

Welche der nachstehend aufgeführten Langwaffen zählt nicht zu den kombinierten?

Kurze Antwort

Der Bergstutzen zählt nicht zu den kombinierten Waffen, da er zwei Kugelläufe unterschiedlicher Kaliber besitzt.

  • A)Normaldrilling
  • B)Bockbüchsflinte
  • C)Bergstutzen
  • D)Büchsflinte
  • E)Bockdrilling.
Erklärung

Kombinierte Waffen vereinen mindestens einen Schrot- und einen Kugellauf (z. B. Büchsflinte, Bockbüchsflinte, Drilling/Bockdrilling). Der Bergstutzen ist hingegen eine Bockbüchse mit groß- und kleinkalibrigem Kugellauf, also keine Kombination Schrot/Kugel.

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