Saarland5: WaffenSL-SL5-90-2025

Welche der nachstehend aufgeführten Waffen zählt nicht zur Gruppe der „kombinierten Waffen“?

Kurze Antwort

Die Bockflinte zählt nicht zur Gruppe der kombinierten Waffen.

  • A)Normaldrilling
  • B)Bockdrilling
  • C)Büchsflinte
  • D)Bockflinte
  • E)Bockbüchsflinte.
Erklärung

Eine Bockflinte besitzt zwei übereinanderliegende Schrotläufe. Kombinierte Waffen verbinden mindestens einen glatten Schrotlauf mit mindestens einem gezogenen Büchsenlauf.

Jägerprüfung Saarland – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten