Kurze Antwort
Nach § 34 Abs. 1 Saarländisches Jagdgesetz ist den Abschussplänen innerhalb von Hegegemeinschaften eine Stellungnahme der Hegegemeinschaft beizufügen.
Die Hegegemeinschaft wirkt bei der Abschussplanung mit und gibt eine fachliche Stellungnahme ab. Diese dient der jagdbezirksübergreifenden Abstimmung und unterstützt die Jagdbehörde bei der Entscheidung.
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