Saarland4: Hege & NaturschutzSL-SL4-13-2025

Welche Funktion hat die Hegegemeinschaft gemäß § 34 (1) des Saarländischen Jagdgesetzes?

Kurze Antwort

Nach § 34 Abs. 1 Saarländisches Jagdgesetz ist den Abschussplänen innerhalb von Hegegemeinschaften eine Stellungnahme der Hegegemeinschaft beizufügen.

  • A)Innerhalb von Hegegemeinschaften ist den Abschussplänen eine Stellungnahme der Hegegemeinschaft beizufügen
  • B)die Beratung der Naturschutzbehörden in Angelegenheiten jagdlicher Art, von allgemeiner oder grundsätzlicher Bedeutung
  • C)bei Versagung und Einziehung des Jagdscheines ist die Hegegemeinschaft zu hören
  • D)die Beratung der Jagdbehörden und anderer öffentlicher Stellen in allen die Jagdbetreffenden Fragen
  • E)die Hegegemeinschaft als kleinste Organisation der Jäger des Saarlandes soll auf örtlicher Ebene die persönlichen Kontakte der Jäger pflegen.
Erklärung

Die Hegegemeinschaft wirkt bei der Abschussplanung mit und gibt eine fachliche Stellungnahme ab. Diese dient der jagdbezirksübergreifenden Abstimmung und unterstützt die Jagdbehörde bei der Entscheidung.

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