Saarland4: Hege & NaturschutzSL-SL4-113-2025

Welche Mindesthöhe muss ein Zaun aufweisen, der unter gewöhnlichen Umständen zur Abwendung des Wildschadens durch Rehwild an den Forstkulturen aus- reicht, die durch das Einbringen anderer, als der im Jagdbezirk vorkommenden Hauptholzarten einer erhöhten Gefährdung ausgesetzt sind?

Kurze Antwort

Richtig ist: 1,50 m.

  • A)0,80 m
  • B)1,00 m
  • C)1,20 m
  • D)1,50 m
  • E)1,80 m.

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