Kurze Antwort
Der Fasan verursacht in Maissaaten ersatzpflichtigen Wildschaden, weil er das ausgesäte Saatkorn aufnimmt.
Nach § 29 BJagdG sind Schäden durch Schalenwild, Wildkaninchen und Fasan ersatzpflichtig. In Maissaaten pickt der Fasan die Körner aus, wodurch erhebliche Fraßschäden entstehen; die übrigen genannten Niederwildarten sind nicht ersatzpflichtig.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.