Kurze Antwort
Zur Nachtzeit darf Schwarzwild erlegt werden.
Das Nachtjagdverbot gilt für die meisten Wildarten, ausgenommen ist u. a. Schwarzwild. Hintergrund ist die Schadensabwehr und Bestandsregulierung; Rot-, Dam-, Reh- und Gamswild sind zur Nachtzeit nicht freigegeben.
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