Saarland4: Hege & NaturschutzSL-SL4-77-2025

Welche Schutz-, Pflege- und Entwicklungsaufgabe gehört nicht zu den Zielen des Bundesnaturschutzgesetzes zur nachhaltigen Sicherung der Natur und Landschaft?

Kurze Antwort

Einen den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten, artenreichen und gesunden Wildbestand zu erhalten, gehört nicht zu den Zielen des Bundesnaturschutzgesetzes.

  • A)die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes zu erhalten
  • B)die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter zu sichern
  • C)die Pflanzen- und Tierwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume zu schützen
  • D)die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie den Erholungswert von Natur und Landschaft zu erhalten
  • E)einen den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten, artenreichen und gesunden Wildbestand zu erhalten.
Erklärung

Diese Aufgabe gehört zur Hege und damit zum Jagdrecht. Das Bundesnaturschutzgesetz nennt hingegen den Schutz der biologischen Vielfalt, des Naturhaushalts sowie der Vielfalt, Eigenart, Schönheit und des Erholungswerts von Natur und Landschaft.

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