Saarland1: JagdrechtSL-SL1-122-2025

Welche Tiere dürfen die Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigten sowie deren Beauftragte unter Beachtung der jagd- und tierschutzrechtlichen Vorschriften in den befriedeten Bezirken jederzeit fangen oder töten und sich aneignen?

Kurze Antwort

Grundstückseigentümer, Nutzungsberechtigte und deren Beauftragte dürfen in befriedeten Bezirken jederzeit Wildkaninchen fangen oder töten und sich aneignen.

  • A)Elstern
  • B)Wildkaninchen
  • C)Ringeltauben
  • D)Eichelhäher
  • E)Krähen.
Erklärung

Dies gilt unter Beachtung der jagd- und tierschutzrechtlichen Vorschriften. Elstern, Ringeltauben, Eichelhäher und Krähen gehören hier nicht dazu.

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