Saarland1: JagdrechtSL-SL1-122-2025

Welche Tiere dürfen die Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigten sowie deren Beauftragte unter Beachtung der jagd- und tierschutzrechtlichen Vorschriften in den befriedeten Bezirken jederzeit fangen oder töten und sich aneignen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Wildkaninchen.

  • A)Elstern
  • B)Wildkaninchen
  • C)Ringeltauben
  • D)Eichelhäher
  • E)Krähen.

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