Kurze Antwort
In einem 0er-Schrank bis 200 kg dürfen unbegrenzt viele Langwaffen und höchstens 5 erlaubnispflichtige Kurzwaffen gemeinsam mit Munition aufbewahrt werden.
Nach § 13 AWaffV i. V. m. § 36 WaffG ist die Zahl der Langwaffen im 0er-Schrank unbegrenzt, bei Schrankgewicht unter 200 kg sind jedoch nur bis zu 5 Kurzwaffen zulässig. Munition darf mit im Schrank liegen.
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