Saarland3: Jagdbetrieb & JagdhundeSL-SL3-4-2025

Welche Vorschrift entstammt den Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz (VSG) der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (ehemals Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft UVV-Jagd“)?

Kurze Antwort

Bei Gesellschaftsjagden müssen sich alle unmittelbar an der Jagd Beteiligten deutlich farblich von der Umgebung abheben.

  • A)Die Treiber müssen fest, zweckmäßig und regendicht gekleidet sein
  • B)zu ihrer Sicherheit ist das Tragen besonders dicker Elchlederhosen und schusssicherer Westen vorgeschrieben
  • C)aus Sicherheitsgründen hat jede Treibergruppe mindestens ein Handy mitzuführen
  • D)bei Gesellschaftsjagden müssen sich alle an der Jagd unmittelbar beteiligten deutlich von der Umgebung abheben
  • E)wenn das Vorkommen von Sauen erwartet wird, muss jeder Treiber zum Selbstschutz eine kalte Waffe mitführen.
Erklärung

Die VSG 4.4 schreibt gut sichtbare Signalkleidung für Schützen, Treiber und weitere unmittelbar Beteiligte vor. Dadurch werden Personen während der Gesellschaftsjagd besser erkannt und die Unfallgefahr verringert.

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