Kurze Antwort
Bei Gesellschaftsjagden müssen sich alle unmittelbar an der Jagd Beteiligten deutlich farblich von der Umgebung abheben.
Die VSG 4.4 schreibt gut sichtbare Signalkleidung für Schützen, Treiber und weitere unmittelbar Beteiligte vor. Dadurch werden Personen während der Gesellschaftsjagd besser erkannt und die Unfallgefahr verringert.
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