Kurze Antwort
Schwarzwild darf auch zur Bestandsstützung nicht ausgewildert werden.
Das Aussetzen von Schwarzwild ist jagdrechtlich untersagt, um Seuchenrisiken (z. B. ASP) und Schadenspotenzial zu vermeiden. Andere genannte Schalenwildarten können unter strengen Auflagen teils ausgewildert werden, Schwarzwild jedoch grundsätzlich nicht.
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