Saarland4: Hege & NaturschutzSL-SL4-39-2025

Welche Wildart darf auch nicht zur Bestandsstützung ausgewildert werden?

Kurze Antwort

Schwarzwild darf auch zur Bestandsstützung nicht ausgewildert werden.

  • A)Rotwild
  • B)Damwild
  • C)Rehwild
  • D)Schwarzwild
  • E)Hase.
Erklärung

Das Aussetzen von Schwarzwild ist jagdrechtlich untersagt, um Seuchenrisiken (z. B. ASP) und Schadenspotenzial zu vermeiden. Andere genannte Schalenwildarten können unter strengen Auflagen teils ausgewildert werden, Schwarzwild jedoch grundsätzlich nicht.

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