Saarland5: WaffenSL-SL5-142-2025

Welche zwingende Vorschrift enthalten die VSG der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (ehemals Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft UVV-Jagd“) über das Schießen mit Flintenlaufgeschoss (FLG) in das Treiben hinein?

Kurze Antwort

Richtig ist: das Schießen mit Büchsen- und Flintenlaufgeschossen in das Treiben hinein ist nur mit Genehmigung des Jagdleiters erlaubt.

  • A)Es gibt keine diesbezügliche Vorschrift
  • B)eine diesbezügliche Vorschrift existiert nur für den Schuss mit Büchsengeschossen
  • C)das Schießen mit Flintenlaufgeschossen in das Treiben hinein ist grundsätzlich und ausnahmslos verboten
  • D)das Schießen mit Büchsen- und Flintenlaufgeschossen in das Treiben hinein ist nur mit Genehmigung des Jagdleiters erlaubt
  • E)der Schütze muss selbst entscheiden, ob er mit dem Flintenlaufgeschoss in das Treiben schießt.

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