Kurze Antwort
Jagdschaden ist das Befahren bestellter Äcker durch den Jagdausübungsberechtigten.
Jagdschaden entsteht durch missbräuchliche Jagdausübung des Menschen am Grundstück. Fegen, Schälen, Brechen oder Aufpicken sind Wildschäden, die vom Wild verursacht werden und daher nicht als Jagdschaden gelten.
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