Saarland4: Hege & NaturschutzSL-SL4-101-2025

Welcher der nachgenannten Schadensfälle ist ein Jagdschaden?

Kurze Antwort

Richtig ist: das Befahren bestellter Äcker durch den Jagdausübungsberechtigten.

  • A)Das Fegen des Rehbockes an Forstpflanzen
  • B)das Schälen des Rotwildes im Bestand
  • C)das Brechen der Sauen im Kartoffelacker
  • D)das Befahren bestellter Äcker durch den Jagdausübungsberechtigten
  • E)das Aufpicken der Körnersaat durch den Fasan.

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