Saarland4: Hege & NaturschutzSL-SL4-101-2025

Welcher der nachgenannten Schadensfälle ist ein Jagdschaden?

Kurze Antwort

Jagdschaden ist das Befahren bestellter Äcker durch den Jagdausübungsberechtigten.

  • A)Das Fegen des Rehbockes an Forstpflanzen
  • B)das Schälen des Rotwildes im Bestand
  • C)das Brechen der Sauen im Kartoffelacker
  • D)das Befahren bestellter Äcker durch den Jagdausübungsberechtigten
  • E)das Aufpicken der Körnersaat durch den Fasan.
Erklärung

Jagdschaden entsteht durch missbräuchliche Jagdausübung des Menschen am Grundstück. Fegen, Schälen, Brechen oder Aufpicken sind Wildschäden, die vom Wild verursacht werden und daher nicht als Jagdschaden gelten.

Jägerprüfung Saarland – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten