Saarland4: Hege & NaturschutzSL-SL4-111-2025

Welcher der nachgenannten Wildschäden ist schadenersatzpflichtig?

Kurze Antwort

Ersatzpflichtig ist das Brechen der Sauen im Grünland, weil Schäden durch Schalenwild zu ersetzen sind.

  • A)Riss eines Haushuhnes durch den Fuchs
  • B)Eierraub des Marders im Hühnerstall
  • C)Schlagen einer Brieftaube durch den Habicht
  • D)Brechen der Sauen im Grünland
  • E)Scharren der Rebhühner in der Maissaat.
Erklärung

Nach § 29 BJagdG sind nur Wildschäden durch Schalenwild, Wildkaninchen oder Fasanen ersatzpflichtig. Fuchs, Marder, Habicht und Rebhuhn lösen keinen Wildschadensersatz aus.

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