Kurze Antwort
Ersatzpflichtig ist das Brechen der Sauen im Grünland, weil Schäden durch Schalenwild zu ersetzen sind.
Nach § 29 BJagdG sind nur Wildschäden durch Schalenwild, Wildkaninchen oder Fasanen ersatzpflichtig. Fuchs, Marder, Habicht und Rebhuhn lösen keinen Wildschadensersatz aus.
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