Saarland4: Hege & NaturschutzSL-SL4-57-2025

Welches der nachgenannten Tiere fällt unter den besonderen Schutz der Bundesartenschutzverordnung?

Kurze Antwort

Das Eichhörnchen fällt unter den besonderen Schutz der Bundesartenschutzverordnung.

  • A)Feldmaus
  • B)Wanderratte
  • C)Bisam
  • D)Nutria
  • E)Eichhörnchen.
Erklärung

Feldmaus, Wanderratte, Bisam und Nutria gehören zu den allgemein geschützten beziehungsweise ungeschützten Säugetieren. Das Eichhörnchen ist als heimische Säugetierart besonders geschützt.

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