Kurze Antwort
Das Eichhörnchen fällt unter den besonderen Schutz der Bundesartenschutzverordnung.
Feldmaus, Wanderratte, Bisam und Nutria gehören zu den allgemein geschützten beziehungsweise ungeschützten Säugetieren. Das Eichhörnchen ist als heimische Säugetierart besonders geschützt.
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