Saarland4: Hege & NaturschutzSL-SL4-79-2025

Welches in seinem Eigenjagdbezirk verendet aufgefundene Tier darf der Jagdausübungsberechtigte nicht in Besitz nehmen, um es z. B. präparieren zu lassen?

Kurze Antwort

Das Eichhörnchen darf er nicht in Besitz nehmen, auch nicht zum Präparieren.

  • A)Baummarder
  • B)Dachs
  • C)Fuchs
  • D)Luchs
  • E)Eichhörnchen.
Erklärung

Das Eichhörnchen ist eine nach Naturschutzrecht besonders geschützte Art; tote Exemplare und Teile unterliegen dem Aneignungsverbot. Jagdrechtlich erlegbares Wild (z. B. Fuchs, Dachs, Baummarder) darf sich der Jagdausübungsberechtigte grundsätzlich aneignen.

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