Kurze Antwort
Ersatzpflichtige Wildschäden verursacht hier der Fasan.
Nach § 29 BJagdG sind nur Schäden durch Schalenwild, Wildkaninchen und Fasan ersatzpflichtig. Rebhuhn, Haselhuhn, Habicht und Birkhuhn zählen nicht zu den ersatzpflichtigen Verursachern.
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