Kurze Antwort
Das Saarländische Jagdgesetz zielt darauf ab, die wildlebenden Tiere als wesentlichen Bestandteil der Natur in ihrer natürlichen Vielfalt zu bewahren und zu fördern.
Im Landesjagdgesetz Saarland ist dieser Gesetzeszweck ausdrücklich verankert (§ 1). Andere Optionen betreffen Forst- oder Naturschutzrecht, nicht primär den jagdrechtlichen Gesetzeszweck.
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