Saarland1: JagdrechtSL-SL1-119-2025

Wem steht das Jagdausübungsrecht in gemeinschaftlichen Jagdbezirken zu?

Kurze Antwort

Richtig ist: Der Jagdgenossenschaft.

  • A)Der Jagdgenossenschaft
  • B)der Unteren Jagdbehörde
  • C)der Zivilgemeinde
  • D)dem Jagdvorstand
  • E)der Hegegemeinschaft.

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