Saarland1: JagdrechtSL-SL1-30-2025

Wer begeht eine Ordnungswidrigkeit? Ein berechtigter Jäger erlegt im Saarland

Kurze Antwort

Eine Ordnungswidrigkeit begeht der berechtigte Jäger, wenn er im Saarland am 20. Februar einen Bock erlegt.

  • A)am 20. September einen Bock
  • B)am 20. Oktober ein Schmalreh
  • C)am 20. November eine Ricke
  • D)am 20. Februar einen Bock
  • E)am 20. Januar ein Bockkitz.
Erklärung

Für den Rehbock besteht am 20. Februar im Saarland keine Jagdzeit; der Abschuss während der Schonzeit kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Die Regelungen können je nach Bundesland unterschiedlich sein.

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