Saarland1: JagdrechtSL-SL1-63-2025

Wer bestätigt den Jagdaufseher?

Kurze Antwort

Den Jagdaufseher bestätigt die für das Revier zuständige Untere Jagdbehörde.

  • A)die zuständige Gemeindeverwaltung
  • B)die oberste Jagdbehörde
  • C)die für das Revier zuständige Untere Jagdbehörde
  • D)die Vereinigung der Jäger des Saarlandes
  • E)der Jagdausübungsberechtigte.
Erklärung

Der Revierinhaber bestellt schriftlich, aber die behördliche Bestätigung erfolgt durch die Untere Jagdbehörde. Erst mit dieser Bestätigung (Eintrag im Jagdschein) erhält der Jagdaufseher die gesetzlichen Befugnisse des Jagdschutzes.

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