Kurze Antwort
Den Jagdaufseher bestätigt die für das Revier zuständige Untere Jagdbehörde.
Der Revierinhaber bestellt schriftlich, aber die behördliche Bestätigung erfolgt durch die Untere Jagdbehörde. Erst mit dieser Bestätigung (Eintrag im Jagdschein) erhält der Jagdaufseher die gesetzlichen Befugnisse des Jagdschutzes.
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