Saarland1: JagdrechtSL-SL1-42-2025

Wer darf Jagd- und Fanggeräte, Hunde und andere Tiere, die ein Wilderer bei der Tat mit sich geführt hat, abnehmen?

Kurze Antwort

Richtig ist: der Jagdausübungsberechtigte und der bestätigte Jagdaufseher des jeweiligen Revieres.

  • A)Jagdgäste, wenn sie vom bestätigten Jagdaufseher geführt werden
  • B)der Jagdausübungsberechtigte und der bestätigte Jagdaufseher des jeweiligen Revieres
  • C)nur der Polizeibeamte
  • D)jedermann
  • E)niemand.

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