Saarland1: JagdrechtSL-SL1-14-2025

Wer eine Waffe aufgrund einer Erlaubnis zum Erwerb von Schusswaffen erwirbt, hat binnen

Kurze Antwort

Richtig ist: 2 Wochen.

  • A)einer Woche
  • B)2 Wochen
  • C)eines Monats
  • D)6 Monaten
  • E)eines Jahres der zuständigen Behörde den Erwerb schriftlich anzuzeigen und seine Waffenbesitzkarte zur Eintragung des Erwerbs vorzulegen.

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