Saarland4: Hege & NaturschutzSL-SL4-96-2025

Wer haftet für den Schaden, der durch ein aus einem Gehege ausgetretenes und noch nicht herrenlos gewordenes Stück Schalenwild angerichtet wurde?

Kurze Antwort

Richtig ist: der Eigentümer oder Nutznießer, dem die Aufsicht über das Gehege obliegt.

  • A)Die Jagdgenossenschaft, in deren Bezirk das geschädigte Grundstück liegt
  • B)der Jagdpächter, zu dessen Jagdbezirk das geschädigte Grundstück gehört
  • C)der Eigentümer oder Nutznießer, dem die Aufsicht über das Gehege obliegt
  • D)durch ein aus einem Gehege ausgetretenes Stück Schalenwild entsteht kein ersatzpflichtiger Wildschaden
  • E)die für das beschädigte Grundstück zuständige Gemeinde.

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