Saarland1: JagdrechtSL-SL1-190-2025

Wer hat kraft Amtes das Grundflächenverzeichnis (Jagdkataster) auf dem laufenden zu halten?

Kurze Antwort

Der Jagdvorsteher hat kraft Amtes das Grundflächenverzeichnis, also das Jagdkataster, auf dem Laufenden zu halten.

  • A)Die Untere Jagdbehörde
  • B)das Grundbuchamt beim Amtsgericht
  • C)das Katasteramt
  • D)der zuständige Bürgermeister
  • E)der Jagdvorsteher.
Erklärung

Das Jagdkataster verzeichnet die Eigentümer oder Nutznießer der bejagbaren Grundflächen sowie deren Größe. Es dient unter anderem der Feststellung der doppelten Mehrheit bei Abstimmungen der Jagdgenossenschaft.

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