Saarland3: Jagdbetrieb & JagdhundeSL-SL3-110-2025

Wer ist für die Durchführung der Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde im Saarland zuständig?

Kurze Antwort

Für die Durchführung der Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde im Saarland ist die Vereinigung der Jäger des Saarlandes zuständig.

  • A)Das zuständige Forstamt
  • B)die zuständige Untere Jagdbehörde
  • C)der Zuchtverein der jeweiligen Jagdhunderasse
  • D)der Jagdgebrauchshundeverband
  • E)die Vereinigung der Jäger des Saarlandes.
Erklärung

Die Vereinigung der Jäger des Saarlandes nimmt die Prüfungen gemäß § 15 Absatz 1 des Saarländischen Jagdgesetzes ab. Der JGHV ist hingegen bundesweit für das Jagdhunde-Zucht- und Prüfungswesen als Dachverband zuständig.

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