Kurze Antwort
Für die Durchführung der Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde im Saarland ist die Vereinigung der Jäger des Saarlandes zuständig.
Die Vereinigung der Jäger des Saarlandes nimmt die Prüfungen gemäß § 15 Absatz 1 des Saarländischen Jagdgesetzes ab. Der JGHV ist hingegen bundesweit für das Jagdhunde-Zucht- und Prüfungswesen als Dachverband zuständig.
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