Kurze Antwort
Im Saarland setzt die Oberste Naturschutzbehörde per Rechtsverordnung Naturschutzgebiete fest.
Die Ausweisung von Naturschutzgebieten erfolgt landesweit durch die Oberste Naturschutzbehörde via Verordnung. Untere Ebenen oder Gemeinden sind hierfür nicht zuständig; sie wirken ggf. lediglich mit. Regulations may vary depending on the federal state.
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