Saarland1: JagdrechtSL-SL1-161-2025

Wer ist Jagdausübungsberechtigter?

Kurze Antwort

Richtig ist: der Eigenjagdbesitzer, sofern er im Besitz eines gültigen Jahresjagdscheines ist, oder der Pächter eines Jagdbezirks.

  • A)Jeder Jäger
  • B)der Eigenjagdbesitzer, sofern er im Besitz eines gültigen Jahresjagdscheines ist, oder der Pächter eines Jagdbezirks
  • C)der bestätigte Jagdaufseher
  • D)der Jagdgast
  • E)der Inhaber eines entgeltlichen Jagderlaubnisscheines.

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