Saarland4: Hege & NaturschutzSL-SL4-81-2025

Wer ist nach dem Bundesjagdgesetz grundsätzlich zum Wildschadenersatz in einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk verpflichtet?

Kurze Antwort

Richtig ist: Jagdgenossenschaft.

  • A)Jagdhaftpflichtversicherung
  • B)Jagdgenossenschaft
  • C)Jagdausübungsberechtigte
  • D)Hegegemeinschaft
  • E)Gemeinde.

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