Saarland1: JagdrechtSL-SL1-127-2025

Wer muss im Saarland bei befugter Jagdausübung einen Jagderlaubnisschein mit sich führen?

Kurze Antwort

Im Saarland muss der unbegleitete Jagdgast bei befugter Jagdausübung einen auf seinen Namen lautenden schriftlichen Jagderlaubnisschein mit sich führen.

  • A)Der unbegleitete Jagdgast
  • B)der bestätigte Jagdaufseher
  • C)der Jagdausübungsberechtigte
  • D)der Mitpächter eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks
  • E)der Eigenjagdbesitzer.
Erklärung

Jagdgäste dürfen ohne Begleitung nur mit schriftlicher Jagderlaubnis jagen. Jagdausübungsberechtigte, bestätigte Jagdaufseher, Mitpächter und Eigenjagdbesitzer benötigen keinen Jagderlaubnisschein. Regelungen können je nach Bundesland variieren.

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