Saarland1: JagdrechtSL-SL1-127-2025

Wer muss im Saarland bei befugter Jagdausübung einen Jagderlaubnisschein mit sich führen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Der unbegleitete Jagdgast.

  • A)Der unbegleitete Jagdgast
  • B)der bestätigte Jagdaufseher
  • C)der Jagdausübungsberechtigte
  • D)der Mitpächter eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks
  • E)der Eigenjagdbesitzer.

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