Kurze Antwort
Im Saarland muss der unbegleitete Jagdgast bei befugter Jagdausübung einen auf seinen Namen lautenden schriftlichen Jagderlaubnisschein mit sich führen.
Jagdgäste dürfen ohne Begleitung nur mit schriftlicher Jagderlaubnis jagen. Jagdausübungsberechtigte, bestätigte Jagdaufseher, Mitpächter und Eigenjagdbesitzer benötigen keinen Jagderlaubnisschein. Regelungen können je nach Bundesland variieren.
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